Facebook und Correctiv erleiden schwere Niederlagen von Gericht: Ihr bisheriges „Fact-Checking“ wird untersagt. Und zukünftig darf Facebook Nutzerkonten nicht mehr nach eigenem Gusto einfach löschen und sperren.
In der Sache geht es um einen Fall, der mittlerweile zweifelsfrei für TE bestätigt wurde: Dass Migranten eine übergroßen Anteil an Corona-Erkrankten und Patienten in Intensivstationen stellen und deshalb, so eine Forderung auf TE, die Präventionsmaßnahmen hier intensiviert werden müssen.
Correctiv hat diese Meldung aufgegriffen und versucht, mit einem „Warnhinweis“ auf der Facebook-Seite TE Leserzu manipulieren, und hat dabei TE in der Reichweite beschränkt. Angeblich fehle zum Verständnis notwendiger Kontext. Die Absicht ist klar: TE-Artikel sollen als „Fake-News“ gebrandmarkt werden.
Das Oberlandesgericht Karlsruhe stellt nun fest, dass dieses Vorgehen von Facebook und Correctiv gegen TE rechtswidrig ist. Es ist das mittlerweile dritte Urteil, mit dem die Faktenchecks von Correctiv als rechtswidrig erachtet werden, und kann wegen seiner umfassenden Darstellung als Präzedenzfall gelten. Denn wir sind diesmal nicht gegen Correctiv, sondern gegen Facebook direkt vorgegangen: Facebook haftet für fehlerhafte Faktenchecks, die der US-Konzern etwa bei Correctiv und dpa in Auftrag gibt.
https://www.tichyseinblick.de/tichys-einblick/keine-loesch-und-korrekturtage-mehr-bei-facebook/