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Vor der Ministerpräsidentenkonferenz vom 10. August 2021 war spekuliert worden, dass ab Oktober die 3G-Regel auch im Supermarkt oder gar als Voraussetzung für das Betreten von Wahllokalen gelten könnte. Beschlossen wurde dies am Ende nicht. Für Entwarnung ist es aber zu früh. Ein Blick durch die juristische und die politische Brille.