Corona kommt aus dem Labor

Der Arbeits­kreis Bil­dung, For­schung und Tech­nik­fol­gen­ab­schät­zung der AfD-Bun­des­tags­frak­ti­on bringt die­ser Tage einen Antrag zur Gain-of-Func­tion-For­schung in den Deut­schen Bun­des­tag ein. Aus die­sem Anlass fin­det ein Vor­trag und anschlie­ßend eine Podi­ums­dis­kus­si­on über die Mög­lich­kei­ten und die ethi­schen Gren­zen der For­schungs­frei­heit statt.

Die Frei­heit von Wis­sen­schaft und For­schung ist ein wich­ti­ges Gut und fin­det zu Recht ihren Platz in Arti­kel 5 unse­res Grund­ge­set­zes. Aber soll­te der For­schung des­halb alles erlaubt sein, was im Rah­men des tech­nisch Mög­li­chen liegt? Das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt hat die­se Fra­ge ver­neint und betont, dass der For­schungs­frei­heit auch Gren­zen gesetzt wer­den kön­nen. Die­se Auf­fas­sung ver­tritt auch ein Groß­teil der deut­schen Bürger.

Ins­be­son­de­re die Ent­wick­lun­gen in der Künst­li­chen Intel­li­genz und gene­ti­schen Mani­pu­la­ti­on sind umstrit­ten. For­schung bedarf weit­ge­hen­der Frei­heit, um ihr Poten­zi­al zum Nut­zen der Mensch­heit ent­fal­ten zu kön­nen. Es bedarf aber auch ethi­scher Gren­zen, wenn sie nicht zur unbe­herrsch­ba­ren Gefahr wer­den soll; denn For­schung und Wis­sen­schaft haben zugleich das Poten­zi­al, der Mensch­heits­ent­wick­lung eine grund­le­gend neue Rich­tung zu geben – zum Bes­se­ren, aber auch zum Schlech­te­ren. Wie die­se bei­den Aspek­te mit­ein­an­der ver­ein­bart wer­den kön­nen, dar­über möch­ten wir an die­sem Abend mit unse­ren Gäs­ten diskutieren.

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