Eine hervorragende juristische Analyse zur Corona-Impfung:
aus den offiziellen Zulassungsdokumenten geht hervor, dass diese Substanzen die Infektionskette nicht unterbrechen können, weil die damit behandelten Personen sich infizieren können und damit infektiös sein können. Die Praxis beweist darüber hinaus, dass sich bereits vollständig „Geimpfte“ mit dem Virus infizieren und sogar eine gleich hohe Viruslast wie „Ungeimpfte“ haben (siehe zuletzt u.a. CDC).
Damit ist klar, dass jeglicher COVID-19-„Impfzwang“ – abgesehen von der Grundrechts- und Verfassungswidrigkeit – auch faktisch jeglicher Begründung entbehrt. Sämtliche, auch moralische Druckausübung (angeblicher Akt der Solidarität am Nächsten) erweist sich allein schon anhand der offiziellen Zulassungsdokumente als straf- und haftungsrechtlich relevant!
Gerade als im Unternehmensrecht beratende Rechtsanwältin empfehle ich jedem Arbeitgeber eindringlich von einem COVID-19-Impfdruck/Impfzwang Abstand zu halten, denn die weitreichenden damit verbundenen rechtlichen Konsequenzen sind den Meisten offensichtlich gar nicht bewusst.