Der Internationale Strafgerichtshof hat gegen den russischen Präsidenten Wladimir Putin einen Haftbefehl erlassen. Das teilte der Gerichtshof in Den Haag am 17.03.23 mit. In diesem Haftbefehl geht es um mutmaßliche Verbrechen, die ab dem 24. Februar 2022 in den besetzten ukrainischen Gebieten begangen worden sein sollen.
Der Westen entwertet den Internationalen Gerichtshof
Juristisch wirksam ist der Haftbefehl nicht, weil Russland dem entsprechenden Statut nicht beigetreten ist und der Gerichtshof daher für Russland gar nicht zuständig ist. Zweitens ist der Grund für den Haftbefehl mehr als fragwürdig, weil es keinerlei objektive Belege dafür gibt, dass das Verbrechen, das Putin vorgeworfen wird, überhaupt stattgefunden hat. Es kommt aber noch etwas hinzu: Die USA haben am 20. März 2003, also danach, den – unbestritten völkerrechtswidrigen – Irakkrieg begonnen, bei dem massenhaft Kriegsverbrechen begangen wurden, wie unter anderem Wikileaks aufgedeckt hat, wofür Julian Assange von den USA per Haftbefehl gesucht wird. Für die Kriegsverbrechen der USA wurde niemand bestraft, was bedeutet, dass die US-Regierung die unbestrittenen Kriegsverbrechen deckt.
Daran sieht man, warum der Haftbefehl gegen Putin nicht auf objektiven Gründen beruht, sondern eine politische Aktion des Westens ist. Wäre es anders, hätte der Internationale Gerichtshof Haftbefehle gegen US-Präsident George Bush Junior und noch eine ganze Reihe anderer US-Vertreter, die die US-Kriegsverbrechen im Irak nach deren Aufdeckung durch Wikileaks gedeckt haben, ausstellen müssen. Einzelheiten sind folgendem Beitrag zu entnehmen