Internationaler Strafgerichtshof erlässt Haftbefehl gegen Putin

Der Inter­na­tio­na­le Straf­ge­richts­hof hat gegen den rus­si­schen Prä­si­den­ten Wla­di­mir Putin einen Haft­be­fehl erlas­sen. Das teil­te der Gerichts­hof in Den Haag am 17.03.23 mit. In die­sem Haft­be­fehl geht es um mut­maß­li­che Ver­bre­chen, die ab dem 24. Febru­ar 2022 in den besetz­ten ukrai­ni­schen Gebie­ten began­gen wor­den sein sollen.

Der Wes­ten ent­wer­tet den Inter­na­tio­na­len Gerichtshof

Juris­tisch wirk­sam ist der Haft­be­fehl nicht, weil Russ­land dem ent­spre­chen­den Sta­tut nicht bei­getre­ten ist und der Gerichts­hof daher für Russ­land gar nicht zustän­dig ist. Zwei­tens ist der Grund für den Haft­be­fehl mehr als frag­wür­dig, weil es kei­ner­lei objek­ti­ve Bele­ge dafür gibt, dass das Ver­bre­chen, das Putin vor­ge­wor­fen wird, über­haupt statt­ge­fun­den hat. Es kommt aber noch etwas hin­zu: Die USA haben am 20. März 2003, also danach, den – unbe­strit­ten völ­ker­rechts­wid­ri­gen – Irak­krieg begon­nen, bei dem mas­sen­haft Kriegs­ver­bre­chen began­gen wur­den, wie unter ande­rem Wiki­leaks auf­ge­deckt hat, wofür Juli­an Assan­ge von den USA per Haft­be­fehl gesucht wird. Für die Kriegs­ver­bre­chen der USA wur­de nie­mand bestraft, was bedeu­tet, dass die US-Regie­rung die unbe­strit­te­nen Kriegs­ver­bre­chen deckt.

Dar­an sieht man, war­um der Haft­be­fehl gegen Putin nicht auf objek­ti­ven Grün­den beruht, son­dern eine poli­ti­sche Akti­on des Wes­tens ist. Wäre es anders, hät­te der Inter­na­tio­na­le Gerichts­hof Haft­be­feh­le gegen US-Prä­si­dent Geor­ge Bush Juni­or und noch eine gan­ze Rei­he ande­rer US-Ver­tre­ter, die die US-Kriegs­ver­bre­chen im Irak nach deren Auf­de­ckung durch Wiki­leaks gedeckt haben, aus­stel­len müs­sen. Ein­zel­hei­ten sind fol­gen­dem Bei­trag zu entnehmen 

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