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Lange rechtfertigte die Bundesregierung mit Grenzwerten bei den Inzidenzen ihre rigide Corona-Politik bis zu Ausgangssperren. Doch nun rückt Berlin allmählich davon ab. Der Wissenschaftler Matthias Schrappe hat jetzt ein Gutachten vorgelegt, nachdem der Inzidenzwert allein untauglich für die Rechtfertigung von Lockdowns sei. Damit wären die Anti-Corona-Maßnahmen der Bundesregierung, insbesondere die “Bundesnotbremse” nicht verfassungsgemäß.
Gegen die „Bundesnotbremse“ im Frühjahr 2021 liegen zwar mehrere Eilanträge vor. Doch die dafür zuständige Kammer hatte nicht reagiert. Dennoch lässt diese Ablehnung von Eilanträgen nicht um Umkehrschluss zu, dass die „Bundesnotbremse“ verfassungsgemäß war.