Verordnung setzt Patientenschutz weiterhin außer Kraft
Arzneimittel unterliegen in Deutschland verschieden Regularien, die Hersteller zu bestimmten Praktiken verpflichten. Die Vorschriften sind in folgenden Gesetzen und Verordnungen geregelt: Gesetze und Verordnungen des Arzneimittelgesetzes (AMG), des Transfusionsgesetzes (TFG) und der Arzneimittel- und Wirkstoffherstellungsverordnung (AMWHV). Im Zuge der nahenden Zulassung der Impfstoffe gegen das Coronavirus hatte der Gesetzgeber am 25. Mai 2020 die Medizinischer Bedarf Versorgungssicherungsstellungsverordnung (MedBVSV) erlassen.
Die Verordnung setzt wesentliche Punkte der eingangs erwähnten Bestimmungen außer Kraft. In § 3 MedBVSV ist festgelegt, welche Ausnahmen im Hinblick auf die Einführung der Impfstoffe gelten sollen. Am 10. März trat eine Neufassung der Verordnung in Kraft, wonach die Gültigkeit bis in den November verlängert wird.
Quelle: https://reitschuster.de/post/verlaengerung-der-haftungsbefreiung-fuer-impfstoff-hersteller/