Impfen ja oder nein? Und welche sind seriöse Quellen, die man für seine Impfentscheidung heranziehen kann? Das Landgericht Dresden hat ganz klare Ansichten, die es in einem Schreiben an seine Bediensteten mitteilte. Kritiker befürchten, dass damit die Unabhängigkeit der Richter gefährdet ist.
Ein Impfaufruf des Landgerichts Dresden vom 10. August wirft derzeit in den sozialen Kanälen Fragen auf. Mit einem Appell wandten sich der Landgerichtspräsident sowie der Vorsitzende des Personalrats an alle Bediensteten, die bislang noch keine Covid-Impfung erhalten haben. Ihnen wird geraten, sich bei Bedenken „nur aus seriösen, insbesondere offiziellen Quellen“ zu informieren, wobei beispielhaft auf die Website des Robert Koch-Instituts oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung verwiesen wird.
Die Bediensteten sollen „sich nicht von den im Internet tausendfach anzutreffenden, oftmals unseriösen Quellen verunsichern“ lassen, raten die beiden Chefs in dem dreiseitigen Impfaufruf, der der Epoch Times vorliegt.