Putin zu deutscher und europäischer Politik

Alles,was derzeit in Europa insgesamt geschieht, ist das Ergebnis systemischer Fehler des globalistischen Westens in den Bereichen Politik, Sicherheit und Wirtschaft.
Fehler machen alle. Auch wir haben viele Fehler gemacht, ebenso wie die ganze Welt. Das Problem der Führung des globalistischen Westens besteht jedoch darin, dass sie sich nach dem Ende des Kalten Krieges und dem Zerfall der Sowjetunion gewissermaßen auf dem „Gipfel des Olymps“ wähnte. Offenbar kamen sie zu dem Schluss, ihnen sei nun alles erlaubt. In der Folge häuften sich die Fehler nach dem Prinzip des Schneeballeffekts.
Zunächst versuchte man, die Russische Föderation mithilfe terroristischer Separatisten im Kaukasus unter Druck zu setzen. Das steht fest. Heute geschieht dies mithilfe des neonazistischen Regimes in der Ukraine. Die gegenwärtige Krise in der Ukraine wurde vom Westen selbst provoziert.
Wir haben wiederholt darauf hingewiesen, dass eine Osterweiterung der NATO für uns nicht hinnehmbar ist. Nachdem infolge eines blutigen Staatsstreichs in der Ukraine ein Machtwechsel stattgefunden hatte und der legitime Präsident Wiktor Janukowitsch seines Amtes enthoben worden war, setzte sich der Westen umgehend das Ziel, die Ukraine in die NATO hineinzuziehen. Dies wurde letztlich zu einer der Ursachen der heutigen tragischen Ereignisse in der Ukraine.
Ich habe gehört, wie die heutige deutsche Führung erklärt, sie halte am Kurs ihrer Vorgänger fest. Dabei wird unter anderem Helmut Kohl erwähnt. Ich kannte Kohl persönlich. Ich kann mit Sicherheit sagen: Er vertrat nicht die Positionen, für die die heutige CDU-Führung steht. Ich habe mit ihm gesprochen, als er noch Bundeskanzler war. Auch später, nach dem Ende seiner Amtszeit, besuchte er uns. Er war der Überzeugung, dass die Zukunft Europas und Deutschlands nur dann gesichert werden kann, wenn enge, gutnachbarschaftliche und partnerschaftliche Beziehungen zu Russland bestehen. Wir müssten einander ergänzen, sagte er, und nur dann könne die europäische Zivilisation als eigenständiges Zentrum intellektueller und humanitärer Kraft fortbestehen. Genau das hat mir Herr Kohl damals gesagt.
Die heutigen Eliten in Europa vertreten jedoch andere Auffassungen. Heute schüren sie in der eigenen Bevölkerung Angst vor einer vermeintlichen Bedrohung durch Russland, die bereits zu Zeiten der Sowjetunion bestanden haben soll. Eine solche Bedrohung gibt es nicht und hat es auch nie gegeben. Wir bedrohen die europäischen Staaten nicht und haben keinerlei Absicht, dies zu tun.
Dabei macht sich offenbar kaum jemand Gedanken darüber, dass es keinerlei Grundlage für einen Konflikt zwischen uns und Europa gibt. Alle grundlegenden Fragen wurden im Ergebnis des Zweiten Weltkriegs geregelt. Und alles, was später nach dem Zerfall der Sowjetunion geschah, erfolgte mit Zustimmung der Russischen Föderation als Rechtsnachfolger in der Sowjetunion. Alles, was diesen Vereinbarungen widerspricht, läuft unseren Interessen zuwider und steht nicht im Einklang mit den grundlegenden Prinzipien des Völkerrechts und der Charta der Vereinten Nationen.
Doch genau darauf wird beharrt – auf irgendwelchen Veränderungen. Aber auf welchen eigentlich? Will man die Ergebnisse des Zweiten Weltkriegs revidieren? Worauf steuert man die Völker westlicher Länder heute zu? Auf einen Krieg mit der Russischen Föderation?
Nun spricht man darüber, zu erwägen, Truppen auf ukrainisches Territorium zu entsenden. Das würde einen Krieg mit Russland bedeuten. Und ich gehe davon aus, dass den Bürgern der europäischen Staaten durchaus bewusst ist, was hier vor sich geht.
Harald Kujat zur Militärischen Lage in der Ukraine
In diesem Interview analysiert der ehemalige NATO-General Harald Kujat die aktuelle Lage im Ukraine-Krieg und warnt eindringlich vor einer gefährlichen Eskalationsspirale. Er kritisiert, dass westliche Waffenlieferungen und technologische Unterstützung die NATO bereits in eine völkerrechtliche Grauzone der Kriegsteilnahme geführt haben. Kujat bemängelt zudem ein massives diplomatisches Versagen der europäischen Politik sowie einen Mangel an strategischem Weitblick bei den verantwortlichen Führungskräften. Seiner Einschätzung nach droht durch rhetorische Verschärfungen und technische Zwischenfälle ein unkontrollierbarer militärischer Konflikt, der ganz Europa erfassen könnte. Er plädiert daher leidenschaftlich für eine Rückkehr zur Vernunft und Diplomatie, um eine totale Zerstörung der Ukraine und eine Ausweitung des Krieges zu verhindern. Abschließend betont er die Notwendigkeit einer neuen europäischen Sicherheitsordnung, die auf einem stabilen Kräftegleichgewicht und gegenseitigem Dialog basiert.
Russisches Außenministerium zu den Drohnenvorfällen in Leipzig
Die Pressesprecherin des Außenministeriums Russlands, Maria Sacharowa, zu der kollektiven Demarche der EU- und NATO-Mitgliedstaaten im Zusammenhang mit den Drohnenvorfällen in Leipzig
Man kann nicht umhin, darauf hinzuweisen, wie sehr sich die gegenwärtige Situation von der Reaktion der EU-Staaten auf die Sprengung der „Nord Stream“-Pipelines unterscheidet.
Vor vier Jahren wurde mitten in Europa ein Objekt der friedlichen Infrastruktur – die „Nord Stream“-Pipelines, über die europäische Staaten mit Gas versorgt werden sollten – gesprengt. Der Begehung dieses Terroranschlags wurden ukrainische Staatsangehörige beschuldigt.
Meine Frage lautet: Wenn dies die offizielle Position der deutschen Strafverfolgungsbehörden gegenüber den ukrainischen Staatsangehörigen ist, warum wurde dann kein einziger ukrainischer Diplomat ausgewiesen, keine einzige ukrainische Auslandsvertretung geschlossen, hat kein einziger EU- oder NATO-Mitgliedstaat die Besorgnisse Deutschlands unterstützt, wurden keine ukrainischen Botschafter einbestellt?
Im Gegensatz zu dem dubiosen Vorfall in Leipzig war die Beschädigung der für die wirtschaftlichen Interessen Europas wichtigsten Gasleitungen kein Anlass für abgestimmte Demarchen und Solidaritätsbekundungen mit der Bundesrepublik Deutschland seitens der EU-Mitgliedstaaten.
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Deutschland als Feindstaat nach der UN-Charta
Von Wolfgang Bittner
Vorbemerkung
Vor Kurzem ist die sogenannte Feindstaatenklausel der UN-Charta, die lange vergessen war, wieder ins Gespräch gekommen. Da ich mich mit dieser Thematik schon seit einigen Jahren beschäftige, möchte ich in dem folgenden Artikel noch einmal darauf eingehen. Der erste Teil meiner Ausführungen wurde bereits im Januar 2024 veröffentlicht, zum Beispiel im Overton Magazin am 18. Januar 2023 sowie in meinem 2024 erschienenen Buch “Niemand soll hungern, ohne zu frieren”. Der zweite Teil ist ein Auszug aus meinem im Juli 2025 erschienenen Buch “Geopolitik im Überblick. Deutschland-USA-EU-Russland”, in dem ich unter anderem auf die Bedeutung der Feindstaatenklausel für die gegenwärtige, sich immer mehr zuspitzende politische Situation eingegangen bin.
Nachdem nun vor einigen Tagen der Abgeordnete des Europäischen Parlaments Michael von der Schulenburg meine Ausführungen und Erkenntnisse unter dem Titel “Die Bedeutung der Feindstaatenklausel für Deutschland” großenteils übernommen hat, werden diese erfreulicherweise eine weite Verbreitung finden, zumal von der Schulenburgs Artikel nicht nur in deutschen Internetforen, sondern auch in der führenden außenpolitischen Zeitschrift Russlands, Russia in Global Affairs, auf Russisch und Englisch veröffentlicht wurde.
Die Feindstaatenklausel
Um nach den Erfahrungen zweier Weltkriege künftige Bedrohungen des Friedens zu verhindern, beschlossen 1945 – inspiriert von Immanuel Kants Schrift “Zum ewigen Frieden” – 51 Staaten die Charta der Vereinten Nationen, die am 24. Oktober 1945 in Kraft trat. Die BRD und die DDR traten der Charta 1973 bei, seit 1990 ist das vereinigte Deutschland als Bundesrepublik Deutschland Mitglied der Vereinten Nationen.
In der Charta wird ein Friedensgebot konstituiert, um “den Weltfrieden und die internationale Sicherheit zu wahren und zu diesem Zweck wirksame Kollektivmaßnahmen zu treffen”. Internationale Auseinandersetzungen oder “Situationen, die zu einem Friedensbruch führen könnten”, sollen “durch friedliche Mittel nach den Grundsätzen der Gerechtigkeit und des Völkerrechts” bereinigt oder beigelegt werden.
Kaum bekannt in der deutschen Öffentlichkeit ist, dass Deutschland nach der sogenannten Feindstaatenklausel in den Artikeln 53 und 107 der Charta gegenüber den Gegnern des Zweiten Weltkriegs immer noch ein Feindstaat ist (Artikel 77, der auf das internationale Treuhandsystem und entsprechende Treuhandgebiete eingeht, ist nach dem Beitritt Deutschlands zur UN gemäß Artikel 78 hinfällig geworden). Die Feindstaatenklausel besagt, dass Zwangsmaßnahmen ohne besondere Ermächtigung durch den UN-Sicherheitsrat verhängt werden könnten, falls Deutschland erneut eine aggressive Politik verfolgen würde, was gegebenenfalls militärische Interventionen einschließt.
Artikel 53, Absatz 1 der Charta lautet:
“Ohne Ermächtigung des Sicherheitsrats dürfen Zwangsmaßnahmen auf Grund regionaler Abmachungen oder seitens regionaler Einrichtungen nicht ergriffen werden; ausgenommen sind Maßnahmen gegen einen Feindstaat im Sinne des Absatzes 2, soweit sie in Artikel 107 oder in regionalen, gegen die Wiederaufnahme der Angriffspolitik eines solchen Staates gerichteten Abmachungen vorgesehen sind; die Ausnahme gilt, bis der Organisation auf Ersuchen der beteiligten Regierungen die Aufgabe zugewiesen wird, neue Angriffe eines solchen Staates zu verhüten.”
Gemäß Absatz 2 bezeichnet der Ausdruck “Feindstaat” jeden Staat, “der während des Zweiten Weltkriegs Feind eines Unterzeichners dieser Charta war”. Artikel 107 der Charta lautet:
“Maßnahmen, welche die hierfür verantwortlichen Regierungen als Folge des Zweiten Weltkriegs in Bezug auf einen Staat ergreifen oder genehmigen, der während dieses Krieges Feind eines Unterzeichnerstaats dieser Charta war, werden durch diese Charta weder außer Kraft gesetzt noch untersagt.”
In diesem Zusammenhang ist noch der Artikel 52 von Bedeutung, der in Absatz 4 auf die Artikel 34 und 35 eingeht, deren Anwendung “nicht beeinträchtigt” wird. Die Artikel 34 und 35 betreffen den Sicherheitsrat, der bei internationalen Streitigkeiten tätig werden kann. Des Weiteren wird auf die Artikel 11 und 12 verwiesen, die wiederum die Befugnisse der Generalversammlung zur Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit regeln.
Ist die Feindstaatenklausel obsolet?
Diskutiert wird, ob die sich aus den genannten Artikeln ergebende Feindstaaten-Regelung durch die Mitgliedschaft Deutschlands in den Vereinten Nationen obsolet geworden ist. Aber wenn dem so wäre, hätten diese Bestimmungen schon lange gestrichen werden können. Zwar wurde Deutschland im Vereinigungsvertrag von 1990 (Zwei-plus-Vier-Vertrag) “volle Souveränität” zugesprochen, aber die Vereinbarung wurde durch Zusatzverträge, zum Beispiel über Truppenstationierungen und militärische Zusammenarbeit, wieder relativiert.
Die damaligen Siegermächte, die eine bedingungslose Kapitulation erzwungen hatten, sind immer noch präsent. Die Bundesrepublik Deutschland steht unter Kuratel der USA sowie unter latenter Beobachtung Großbritanniens und Frankreichs, auch wenn das bemäntelt wird und viele es nicht wahrhaben wollen. Wenn man diese Tatsache hinsichtlich der geopolitischen Situation, in der wir uns befinden, bedenkt, wird vieles klarer: Washington hat erhebliche Möglichkeiten, Druck auszuüben und auf Entscheidungen der deutschen Regierung einzuwirken, was ständig zu beobachten ist, zum Beispiel bei der Sprengung der Ostsee-Pipelines, der grenzenlosen Unterstützung der Ukraine und der verheerenden Aggressionspolitik gegenüber Russland.
Festzustellen ist, dass das Friedensgebot der UN-Charta allgemeine Gültigkeit beansprucht, in den vergangenen Jahren jedoch immer wieder verletzt wurde, insbesondere von den USA, die aufgrund ihrer völkerrechtswidrigen Interventionspolitik schon lange das Recht verwirkt haben, sich auf Menschenrechte und die Verteidigung demokratischer Freiheiten zu berufen.
Es ist davon auszugehen, dass weder die USA noch Großbritannien ein Interesse daran haben, die Feindstaatenklausel der UN-Charta zu annullieren, das Gegenteil scheint der Fall zu sein. Dasselbe gilt für einen Friedensvertrag (angeblich wären nach einem Friedensvertrag erhebliche Reparationen fällig geworden; das wäre aber wohl kaum ein Hinderungsgrund gewesen, da die Berliner Regierung ohnehin ständig Millionen und Milliarden verteilt und auch verschleudert). Die Gelegenheiten, zukunftsweisende, geordnete Verhältnisse zu schaffen, wurden nicht wahrgenommen.
Nach wie vor im Status der bedingungslosen Kapitulation
Die USA fordern von Deutschland Aufrüstung. Der Militäretat soll auf fünf Prozent des Bruttoinlandsprodukts angehoben werden. Obwohl es dafür keine Anhaltspunkte gibt, wird behauptet, Russland bedrohe nicht allein die baltischen Staaten und Polen, sondern ganz Westeuropa. Anlässlich eines Antrittsbesuchs in Paris am 7. Mai 2025 erklärte Bundeskanzler Friedrich Merz nach Absprache mit dem französischen Präsidenten Emmanuel Macron: “Die Ukraine kann sich in ihrem Kampf gegen die russische Aggression auf Deutschland und Frankreich weiterhin verlassen.”
Deutschland steht seit 1945 unter Kuratel in einem permanenten Ausnahmezustand. Es ist dringend an der Zeit, diese Vormundschaft zu beenden. Die wichtigsten Ziele einer vernünftigen Politik für Deutschland müssen sein:
- Austritt aus der NATO, die schon lange gegen ihre eigenen Statuten verstößt
- Aufkündigung der Stationierungen ausländischen Militärs auf deutschem Territorium
- Einstellung von Waffenlieferungen insbesondere an Kriegsparteien
- Wiederaufnahme normaler Beziehungen zu Staaten, zu denen das Verhältnis zurzeit gestört ist
- Wiederaufnahme preiswerter Gaslieferungen aus Russland
Doch die Voraussetzungen, dass diese Ziele umgesetzt werden können, sind nach Antritt der Bundesregierung unter Kanzler Friedrich Merz und Vizekanzler Lars Klingbeil bis auf Weiteres nicht gegeben.
Michail Gorbatschow hat 1990 wesentlich zur Vereinigung der DDR mit der BRD beigetragen, aber das wird heute ignoriert. Seinerzeit wurde der Zwei-plus-Vier-Vertrag abgeschlossen, der am 15. März 1991 in Kraft trat. Darin wurde erklärt,
“dass von deutschem Boden nur Frieden ausgehen wird. Nach der Verfassung des vereinten Deutschlands sind Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, verfassungswidrig und strafbar.”
Auch wurde der Verzicht auf atomare Waffen bekräftigt. Sollte das alles Makulatur sein?
Seitens der Russischen Föderation gibt es inzwischen ernstzunehmende Bestrebungen, den Zwei-plus-Vier-Vertrag aufzukündigen – mit schwer kalkulierbaren Folgen, berichtet etwa der unabhängige Journalist Mark Hegewald in seinem Format Markmobil. Spätestens mit der geplanten Stationierung von US-Raketen verstößt Deutschland gegen das Vertragswerk. Bereits im März 2022 hatte Russland Deutschland als “unfreundlich” eingestuft.









